Cannabis im Alter: Was sich seit dem Israel-Beitrag von 2015 getan hat

Im Januar 2015 haben wir hier einen Beitrag – bestand im Kern nur aus zwei Videos – über den Einsatz von Cannabis in Pflegeheimen veröffentlicht. Damals war das für viele eine Sensation.
Elf Jahre später ist in Deutschland vieles anders. Cannabis gibt es auf Rezept. Seit 2024 ist es für Erwachsene zum Teil legal. Und immer mehr Ältere fragen sich: Ist das etwas für mich? Oder für meine Mutter? Oder lieber nicht?
Wir erklären dir, was gilt und was die Forschung weiß. Wir sagen auch, was wir nicht wissen. Ohne Zeigefinger, aber mit offenen Karten.
Wichtig: Dieser Beitrag ist keine ärztliche und keine rechtliche Beratung. Er zeigt den Stand unserer Recherche am 7. Oktober 2026. Gesetze können sich ändern. Sprich bei Beschwerden immer mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, bevor du etwas Neues ausprobierst.
Das Wichtigste in Kürze
- Cannabis auf Rezept bekommst du nur bei einer schwerwiegenden Erkrankung, und nur von einer Ärztin oder einem Arzt. Die Krankenkasse zahlt unter bestimmten Bedingungen.
- Bei Schmerzen setzen Ärzte Cannabis vor allem ein, wenn andere Mittel nicht genug helfen. Gut belegt ist die Wirkung nicht. Bei Nervenschmerzen fand eine große Übersichtsarbeit keine klaren Beweise.
- Für Ältere gibt es kaum eigene Studien. Fast alle Teilnehmer in den Untersuchungen waren jünger als 60. Dabei sind Ältere für Nebenwirkungen anfälliger: Schwindel, Verwirrtheit, Stürze, Wechselwirkungen mit Medikamenten.
- Zum Genuss ist Cannabis in Deutschland seit April 2024 für Erwachsene unter strengen Regeln erlaubt. In Bayern gelten zusätzliche Verbote.
- Autofahren: Es gilt ein Grenzwert. Alkohol zusätzlich ist verboten.
- Rechtlich ist vieles in Bewegung. Die Bundesregierung will bei Rezept-Cannabis verschärfen. Beschlossen ist das nach unseren Quellen noch nicht.

Was war damals in Israel?
Israel galt schon vor mehr als zehn Jahren als Vorreiter bei Cannabis als Medizin. In einem Pflegeheim namens Hadarim erprobte ein Arzt den Einsatz bei 19 Bewohnern. Er berichtete von deutlich weniger Beschwerden und weniger Medikamenten (ScienceDaily, 2013). Das waren ermutigende Berichte, aber eine kleine Gruppe ohne Vergleichsgruppe.
Später folgten größere Auswertungen. Eine Klinik in Beerscheba behandelte 184 Menschen mit einem Durchschnittsalter von 82 Jahren. Nach sechs Monaten nutzten noch gut 58 Prozent Cannabis (Ben-Gurion-Universität). Von denen, die dabei blieben, berichteten laut einer Zusammenfassung 79 Prozent von einer mäßigen oder deutlichen Besserung. Häufige Nebenwirkungen waren Schwindel, Müdigkeit und ein trockener Mund (NORML-Zusammenfassung).
Zwei Dinge sollte man dazu wissen:
- Es gab keine Vergleichsgruppe. Man weiß also nicht, wie viel davon Erwartung und Zuwendung war.
- Die Studie wurde teilweise von einer Firma finanziert, die Cannabis-Behandlungen für Ältere anbietet. NORML ist eine Organisation, die sich für Legalisierung einsetzt. Beides heißt nicht, dass die Ergebnisse falsch sind. Man sollte es aber nicht ausblenden.
Warum wurde Cannabis überhaupt verboten? Ein Blick zurück
In den USA wurde Cannabis 1937 mit dem „Marihuana Tax Act” faktisch verboten. Eine Hauptfigur war Harry J. Anslinger, der damalige Chef der Rauschgiftbehörde. Zur Geschichte gibt es eine bekannte Erzählung. Wir sortieren sie nach dem, was belegt ist, und dem, was nicht:
- Gut belegt: Anslinger führte eine Kampagne, die Cannabis mit Minderheiten und Kriminalität verband. Das Wort „Marihuana” wurde bewusst als fremd klingender Begriff benutzt. Rassistische Aussagen von ihm sind dokumentiert.
- Plausibel, aber nicht vollständig belegt: Der Zeitungsverleger William Randolph Hearst und der Chemiekonzern DuPont hätten ein Interesse gehabt, den Hanf als Konkurrenten für Papier und Kunstfasern auszuschalten. Anslinger hatte zudem Verbindungen zum damaligen Finanzminister Andrew Mellon, einem Geldgeber von DuPont. Dass Hearst gegen Cannabis Stimmung machte, ist belegt. Dass DuPont oder Hearst das Verbot bestellt haben, ist es nicht.
- Zweifelhaft: Die Behauptung, das Verbot sei im Kern eine Verschwörung der Industrie gegen den Hanf gewesen. Dafür fehlt ein Beleg wie ein Dokument oder eine Zeugenaussage. Es gibt auch andere Erklärungen. Ein US-Autor, der Anslinger-Zitate und Anhörungen ausgewertet hat, vermutet etwa, dass das Finanzministerium unter Henry Morgenthau treibende Kraft war. Er räumt selbst ein, dass es dafür keinen „rauchenden Colt” gibt (AlterNet, 2013).
Das ist ein Beispiel dafür, wie schnell eine plausible Geschichte zur „Tatsache” wird. Für die Frage, ob Cannabis im Alter hilft, spielt sie keine Rolle, denn das beantworten Studien, nicht Geschichte. Sie erklärt aber, warum die Forschung zu Cannabis jahrzehntelang schwer war.
Was ist seit 2015 in Deutschland passiert?
| Wann | Was passierte |
|---|---|
| März 2017 | Cannabis darf bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden. Die Krankenkasse muss zuvor zustimmen. |
| Juli 2022 | Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) legt den Abschlussbericht zur Begleiterhebung vor. Über 75 Prozent der ausgewerteten Behandlungen betrafen chronische Schmerzen. |
| 1. April 2024 | Teillegalisierung. Cannabis fällt nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Rezept-Cannabis wird mit einem normalen Rezept verschrieben. |
| 1. Juli 2024 | Cannabis-Clubs (Anbauvereinigungen) können Erlaubnisse beantragen. |
| 22. August 2024 | Im Straßenverkehr gilt ein gesetzlicher THC-Grenzwert. |
| 17. Oktober 2024 | Bestimmte Fachärzte brauchen für die erste Verordnung keine Genehmigung der Krankenkasse mehr. |
| 8. Oktober 2025 | Das Bundeskabinett beschließt einen Entwurf, der Online-Rezepte und den Versand von Medizinal-Cannabis verbieten soll. |
| 1. April 2026 | Der zweite Zwischenbericht zur Evaluation (EKOCAN) erscheint. Die Gesundheitsministerin nennt die Teillegalisierung einen Fehler. Auch das Innen- und das Familienministerium fordern Handeln. |
| August/September 2026 | Die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes ist nach unseren Quellen noch nicht beschlossen. Das Konsumcannabisgesetz gilt unverändert. Ein umfassender Evaluationsbericht ist spätestens für 2028 vorgesehen. |
Quellen siehe unten.
Cannabis auf Rezept: Wer bekommt es, und wie?
Voraussetzung: Du hast eine schwerwiegende Erkrankung. Es gibt eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht, dass Cannabis spürbar hilft. Meist gilt das, wenn andere Mittel nicht ausreichen oder nicht vertragen werden.
So läuft es ab:
- Du sprichst mit deiner Ärztin oder deinem Arzt über deine Beschwerden.
- Sie oder er entscheidet, ob Cannabis infrage kommt und was verordnet wird (Blüten, Extrakt oder ein Fertigarzneimittel).
- Für die erste Verordnung muss in der Regel die Krankenkasse zustimmen. Seit Oktober 2024 gilt das nicht für Ärzte mit bestimmten Qualifikationen. Auch sie können es freiwillig beantragen.
- Mit dem Rezept holst du das Mittel in der Apotheke.
Wenn die Kasse ablehnt: Du kannst innerhalb eines Monats nach dem Ablehnungsschreiben Widerspruch einlegen (Barmer).
Online-Rezepte: Es gibt Plattformen, bei denen man nur einen Fragebogen ausfüllt und ein Rezept bekommt. Das ist rechtlich bisher möglich. Die Bundesregierung kritisiert es scharf. Sie sagt, viele nutzten Rezept-Cannabis in Wirklichkeit zum Rausch. Der Entwurf sieht vor, dass die erste Verordnung nur nach persönlichem Arztkontakt erlaubt sein soll. Der Versand soll verboten werden, Botendienste der Apotheken bleiben erlaubt (Bundesgesundheitsministerium).
Dagegen warnen Apotheken- und Patientenverbände. Sie sehen vor allem Menschen in Gefahr, die schlecht mobil sind oder auf dem Land leben (Apotheke adhoc). Auch in der Regierungskoalition ist man sich nicht einig (LTO).
Unser Rat: Bei einem so wichtigen Medikament ist eine Ärztin oder ein Arzt, die deine anderen Medikamente kennen, die bessere Wahl als ein Online-Fragebogen.
Was sagt die Wissenschaft?
Bei Schmerzen
Chronische Schmerzen sind der häufigste Grund für Rezept-Cannabis. Laut BfArM entfallen über 75 Prozent der ausgewerteten Behandlungen darauf (Apotheke adhoc).
Viele Patienten berichteten dort von einer Besserung. Einen Beleg für die Wirkung liefert das aber nicht, weil sich der Placebo-Effekt in so einer Erhebung nicht herausrechnen lässt (Pharmazeutische Zeitung).
Bei Nervenschmerzen hat eine aktualisierte Übersichtsarbeit von Cochrane 21 Studien mit über 2.100 Erwachsenen ausgewertet. Ergebnis: keine klaren Beweise, dass Cannabis-Medikamente besser helfen als ein Scheinmedikament. Die Qualität der meisten Studien war zu schlecht für sichere Schlüsse (Cochrane).
Das heißt nicht, dass es nie hilft. Es heißt: Es ist nicht gut belegt. Die Deutsche Schmerzgesellschaft sagt, dass es einzelnen schwer kranken Patienten helfen kann, wenn die Standardtherapien ausgeschöpft sind. Weitere systematische Studien seien nötig (Pressemitteilung 2022).
Schmerzen allgemein: Wo steht Cannabis in der Behandlung?
Cannabis ist bei Schmerzen keine erste Wahl, sondern ein Mittel für Einzelfälle, wenn die Standardtherapien nicht ausreichen (siehe Deutsche Schmerzgesellschaft oben). Welche Standardtherapie passt, hängt stark von der Ursache ab: Bewegung, Physiotherapie, Gewichtsabnahme, Wärme, Schmerzmittel in unterschiedlichen Gruppen, bei Nervenschmerzen eigene Medikamente, bei Bedarf auch psychologische Verfahren. Wenn du das ändern willst, sprich bitte vorher mit deiner Ärztin oder deinem Arzt und setze nichts auf eigene Faust ab.
Arthrose im Besonderen
Arthrose ist bei Älteren eine der häufigsten Ursachen für Gelenkschmerzen, vor allem an Knie, Hüfte und Händen. Viele fragen deshalb zuerst danach.
Was die Patienteninformation des IQWiG als gut belegt beschreibt (Beispiel Knie):
- Regelmäßige Kräftigungs- und Beweglichkeitsübungen können Schmerzen lindern und die Beweglichkeit verbessern.
- Bei Übergewicht hilft eine Gewichtsabnahme um mehr als fünf Prozent.
- Diclofenac-Gel kann bei manchen Menschen helfen. Auch Tabletten mit Diclofenac, Ibuprofen oder Etoricoxib lindern nachweislich, haben aber Nebenwirkungen (Magen, Nieren, Herz). Das ist gerade im Alter wichtig.
- Bei fortgeschrittener Arthrose kann ein künstliches Gelenk deutlich helfen. (Gesundheitsinformation.de)
Und Cannabis? Die Belege sind dünn, und die besten Studien sind eher ernüchternd:
- CBD bei Kniearthrose: Eine doppelblinde, placebokontrollierte Studie der Medizinischen Universität Wien mit 86 Teilnehmenden (Durchschnittsalter rund 63) gab acht Wochen lang hoch dosiertes CBD zum Einnehmen. Ergebnis: keine stärkere Schmerzlinderung als Placebo. Die Forschenden schlossen, CBD sei bei Kniearthrose keine Alternative in der Schmerztherapie. Erschienen 2023 in The Lancet Regional Health – Europe (MedUni Wien).
- Rheuma und Fibromyalgie: Eine ältere Übersicht (vorgestellt 2015) fand nur vier kleine Studien. Cannabis-Präparate waren nicht besser als Vergleichsmittel. Die Fachleute wollten sie damals nicht empfehlen, hielten aber Einzelfälle unter ärztlicher Aufsicht für möglich (Pharmazeutische Zeitung). Die Übersicht ist alt, aber sie zeigt, wie wenig es gibt.
- THC-haltige Mittel bei Arthrose: Dazu haben wir keine überzeugende Studie gefunden. Wenn du eine kennst, schreib uns.
Unser Fazit: Bei Arthrose hat Cannabis nach heutigem Stand keinen belegten Platz vor Bewegung, Gewichtsabnahme und den bewährten Schmerzmitteln. Wer rezeptfreie CBD-Öle kauft, zahlt oft viel Geld für eine Wirkung, die in der besten verfügbaren Studie nicht besser war als Placebo.
Bei Spastik, Schlaf, Appetit und Übelkeit
Auch hier setzen Ärzte Cannabis ein, zum Beispiel bei Spastik durch Multiple Sklerose. Dafür gibt es das Fertigarzneimittel Sativex (Apotheke adhoc). Wie gut die Belege für jede einzelne Beschwerde sind, ist sehr unterschiedlich. Das solltest du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt besprechen.
Speziell bei Älteren
Das ist die ehrlichste Antwort: Man weiß wenig. Eine Übersicht in der Fachzeitschrift Drugs & Aging fand, dass die Belege für Ältere insgesamt dünn sind und fast alle Studienteilnehmer jünger als 60 waren. Zugleich sei das Risiko für Nebenwirkungen beträchtlich, vor allem für Denken, Herz-Kreislauf und Gleichgewicht (Minerbi et al., 2019).
Welche Risiken gibt es im Alter?
Stürze und Verwirrtheit. Schwindel, Müdigkeit und Benommenheit sind bei Älteren besonders heikel. Ein Sturz kann ein Knochenbruch und das Ende der Selbstständigkeit bedeuten.
Herz und Kreislauf. THC kann Herzschlag und Blutdruck beeinflussen. In einer dänischen Studie mit Schmerzpatienten traten Herzrhythmusstörungen bei Cannabis-Nutzern etwa doppelt so oft auf wie in einer Vergleichsgruppe. Mehr Herzinfarkte fanden die Forscher nicht (Ärzteblatt). Das absolute Risiko blieb klein. In einer Auswertung waren es 0,86 Prozent gegenüber 0,49 Prozent (Pharmazeutische Zeitung). Wer bereits Herzprobleme hat, sollte vorher unbedingt mit seinem Arzt sprechen.
Wechselwirkungen. Cannabis kann die Wirkung anderer Medikamente verändern, etwa von Blutverdünnern, Cholesterinsenkern und Herz-Kreislauf-Mitteln (Apotheken Umschau / aponet). Das hängt mit dem Abbau in der Leber zusammen. Viele Ältere nehmen mehrere Medikamente. Darum ist die Liste deiner Mittel für die Ärztin oder den Arzt so wichtig. Auch Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Alkohol können die dämpfende Wirkung verstärken.
Abhängigkeit. Auch Ältere können in eine Abhängigkeit geraten. In einer US-Befragung von über 3.000 Menschen ab 50 gaben 21 Prozent an, im letzten Jahr Cannabis genommen zu haben. Die meisten nannten Entspannung, Schlaf und Schmerzen als Gründe. Unter denen, die mindestens monatlich konsumierten, hatten 44 Prozent nie mit ihrem Arzt darüber gesprochen. Bei einigen zeigten sich Anzeichen einer Gewöhnung oder ein starkes Verlangen (Universität Michigan, 2024). Das sind US-Daten, aber das Muster dürfte auch bei uns nicht ganz anders sein.
Stärke der Produkte. Heutige Produkte können deutlich mehr THC enthalten als das, was manche aus den 60er- oder 70er-Jahren kennen. Eine US-Studie meldete einen starken Anstieg von Notaufnahme-Besuchen bei Über-65-Jährigen im Zusammenhang mit Cannabis. Der Anteil an allen Notaufnahme-Besuchen blieb aber unter einem Prozent (Medienbericht).
Rauchen schadet der Lunge. Wer Cannabis raucht, atmet Rauch ein, und oft wird es mit Tabak gemischt. Das ist für Menschen mit Herz- oder Lungenproblemen keine gute Idee.

Vaporizer (Verdampfer): die Alternative zum Rauchen. Bei Rezept-Cannabis ist das die übliche Form, wenn Blüten verordnet werden. Das Gerät erhitzt die zerkleinerten Blüten so, dass die Wirkstoffe als Dampf frei werden, ohne dass die Blüten verbrennen. Es entsteht also kein Rauch, und es kommt kein Tabak ins Spiel. Die BARMER nennt als Vorteile, dass die Lunge weniger belastet wird und dass mehr Wirkstoff aus den Blüten im Dampf ankommt als beim Rauchen.
Dazu sollte man wissen:
- Harmlos ist das nicht. Man atmet weiterhin etwas ein, das die Atemwege reizen kann, und die Wirkung von THC kommt schnell. Für Menschen mit Herz- oder Lungenerkrankungen gilt weiter: vorher mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen.
- Nicht jedes Gerät taugt. Nur wenige Vaporizer sind als Medizinprodukt zugelassen. Billige Geräte können die Temperatur nicht genau regeln. Wer Rezept-Cannabis bekommt, sollte sich in der Apotheke zum passenden Gerät beraten lassen.
- Kosten: Bei einer genehmigten Cannabis-Therapie rechnet die Apotheke den Vaporizer laut BARMER direkt mit der Kasse ab. Das gilt für Rezept-Cannabis, nicht für den Genuss.
- Es gibt Alternativen ohne Inhalation: Öle und Extrakte zum Einnehmen oder Fertigarzneimittel. Sie wirken langsamer und länger. Gerade bei Älteren ist der verzögerte Wirkeintritt ein Risiko, weil man leicht nachlegt. Welche Form passt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Wann du sofort Hilfe holen solltest
Ruf den Notruf 112, wenn nach dem Konsum Brustschmerzen, starkes Herzrasen, Atemnot, plötzliche Verwirrtheit, Ohnmacht oder ein Sturz mit Kopfverletzung auftreten. Bei einem Sturz ist es besser, einmal zu viel anzurufen.
Freizeitkonsum: Was ist erlaubt?
Seit dem 1. April 2024 gilt das Konsumcannabisgesetz. Die wichtigsten Regeln für Erwachsene ab 18 Jahren:
- Du darfst bis zu 25 Gramm unterwegs dabeihaben und bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren.
- Zu Hause sind drei Pflanzen erlaubt.
- Es gibt Cannabis-Clubs (Anbauvereinigungen) mit bis zu 500 Mitgliedern.
- Konsum ist verboten in der Nähe von Minderjährigen. In einer Schutzzone von 100 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze, öffentlich zugängliche Sportstätten und Cannabis-Clubs ist der Konsum ebenfalls verboten (LTO).
- Selbst angebautes Cannabis muss vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
Für Großeltern wichtig: Wenn deine Enkel zu Besuch sind, bewahrst du Cannabis, Gebäck oder Süßigkeiten mit Cannabis sicher weggeschlossen auf. Und du konsumierst nicht in ihrer Gegenwart.
Bayern ist strenger
Bayern hat die Teillegalisierung scharf kritisiert und schränkt sie so weit wie möglich ein:
- Auf Volksfesten und in Biergärten ist der Konsum verboten, ebenso im Englischen Garten in München (Schwäbische/dpa).
- Cannabis fällt unter das Rauchverbot, etwa in Gaststätten (epd).
- Wer in Anwesenheit von Minderjährigen konsumiert, muss mit 1.000 Euro Bußgeld rechnen.
- Die Zahl der Cannabis-Clubs ist stark begrenzt. Ende Juli 2026 waren in Bayern nur 11 von 46 Anträgen genehmigt (MS-Aktuell).
Wie viele Ältere nehmen Cannabis?
In Deutschland fehlen belastbare Zahlen speziell für Ältere. Der Epidemiologische Suchtsurvey 2024 befragte erstmals auch 65- bis 85-Jährige. Die Auswertung dazu haben wir bei der Recherche nicht gefunden. Für die 18- bis 64-Jährigen gaben 9,8 Prozent an, im letzten Jahr Cannabis genommen zu haben, 2012 waren es 4,5 Prozent (dpa/Apotheke adhoc). In den USA stieg der Anteil der Über-65-Jährigen mit Konsum im letzten Monat zwischen 2021 und 2023 von 4,8 auf 7,0 Prozent (laut einer Studie in JAMA Internal Medicine, Zusammenfassung).
Autofahren
Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer darüber liegt, muss in der Regel mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen (LTO). Cannabis und Alkohol zusammen sind für Autofahrer verboten (Bundesgesundheitsministerium).
Für Patienten mit Rezept gelten Sonderregeln. Sie dürfen fahren, wenn sie das Mittel ordnungsgemäß einnehmen und fahrtüchtig sind. Wer sich nach der Einnahme benommen fühlt, lässt das Auto stehen. Wer unsicher ist, fragt vorher die Ärztin oder den Arzt.
Wenn Eltern, Großeltern oder Kinder Cannabis nehmen
Das Thema betrifft oft mehrere Generationen auf einmal. Ein paar Gedanken dazu:
- Frag, statt zu urteilen. „Wofür nimmst du das?“ führt weiter als „Das ist doch gefährlich.“ Viele Ältere nehmen es für Schlaf, Schmerzen oder Entspannung, nicht zum „Kiffen“.
- Frag nach den Medikamenten. Weiß die Ärztin oder der Arzt Bescheid? Das ist die wichtigste Frage, weil Wechselwirkungen die größte Gefahr sind. In der US-Befragung hatte fast die Hälfte der regelmäßigen Nutzer nie darüber gesprochen.
- Achte auf Veränderungen. Mehr Müdigkeit, Unsicherheit beim Gehen, Verwirrtheit oder Stürze können Hinweise sein.
- Gilt auch umgekehrt: Wenn dein erwachsenes Kind konsumiert, helfen offene Fragen mehr als Verbote. Ihr könnt voneinander lernen, auch wenn ihr verschiedene Erfahrungen habt.
- Im Pflegeheim: Dort gilt das Hausrecht. Frag nach der Hausordnung, bevor du etwas mitbringst, und sprich mit dem Pflegeteam.
Hilfe und Beratung
Wenn du merkst, dass der Konsum bei dir oder jemandem in deiner Familie nicht mehr gut tut:
- Sucht & Drogen Hotline: 01806 313031, rund um die Uhr, anonym. Die Kosten richten sich nach dem Tarif (TK).
- Beratungstelefon des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (früher BZgA): 0221 89 20 31. Die Zeiten stehen auf der Webseite.
- Online: drugcom.de bietet einen anonymen Selbsttest („Cannabis-Check“) und Beratung. Mehr Informationen auf infos-cannabis.de. Das Projekt mindzone bietet unter beratung.sauberdrauf.com Online-Beratung in Bayern an.
- Suchtberatung vor Ort: Die Beratungsstellen findest du im Suchthilfeverzeichnis (suchthilfeverzeichnis.de).
- In Bayern und dem Großraum München empfehlen wir sauber drauf – das Drogenpräventions-Programm von Projekt mindzone.
Wie wir bei Growdy darüber denken
Wir verkaufen kein Cannabis und werben nicht dafür. Wir haben auch keinen Zeigefinger. Wir finden, dass Menschen jeden Alters ehrliche Informationen verdienen: was erlaubt ist, was man weiß, was man nicht weiß und wo es gefährlich wird.
Fragen oder Erfahrungen? Schreib uns auf dem Growdy-Board, unserer Pinnwand. Bitte nenne dort keine Diagnosen oder Medikamente anderer Personen.
Quellen
Recht und Politik
- Bundesgesundheitsministerium: Cannabisgesetz
- Bundesgesundheitsministerium: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung, 1. April 2026
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, 8. Oktober 2025
- LTO: Regeln für Cannabispatienten, 19. Januar 2026
- Pharmazeutische Zeitung: Verschärfte Cannabis-Regeln im Petitionsausschuss, 23. Februar 2026
- MS-Aktuell: Cannabisgesetz nach zwei Jahren
- LTO: Cannabisgesetz im Bundestag, 23. Februar 2024
- Barmer: Cannabis auf Rezept
- AOK: Cannabis als Arzneimittel
Medizin und Studien
- Cochrane: No clear evidence that cannabis-based medicines relieve chronic nerve pain
- Minerbi, Häuser, Fitzcharles: Medical Cannabis for Older Patients, Drugs & Aging 2019
- Pharmazeutische Zeitung: BfArM-Begleiterhebung
- Apotheke adhoc: BfArM: Cannabis-Einsatz vor allem bei Schmerzen
- Deutsche Schmerzgesellschaft: Pressemitteilung, 8. Juli 2022
- Ärzteblatt: Medizinisches Cannabis könnte zu Herzrhythmusstörungen führen
- Pharmazeutische Zeitung: Nur leicht erhöhtes Risiko für Herzrhythmusstörungen
- aponet: Cannabis: Höheres Risiko für Herzprobleme?
- Universität Michigan: National Poll on Healthy Aging 2024
- Ben-Gurion-Universität: Cannabis-Protokoll für ältere Patienten
- ScienceDaily: Medizinisches Cannabis im israelischen Pflegeheim, 2013
- NORML: Zusammenfassung der Studie zu älteren Patienten (Organisation für Legalisierung, bitte entsprechend einordnen)
Konsum, Verkehr, Bayern
- dpa/Apotheke adhoc: Cannabis-Konsum wächst, Suchtsurvey 2024
- Ganjapreneur: Studie zu Cannabis bei Älteren in den USA (Branchenmedium)
- Medienbericht: Warnung vor Cannabis-Produkten für Senioren
- LTO: THC-Grenzwert im Straßenverkehr
- Schwäbische/dpa: Kiff-Verbot für Volksfeste, Biergärten und Englischen Garten
- epd/Sonntagsblatt: Kein Cannabis auf Volksfesten und in Biergärten
Beratung
- TK: Suchtberatung, der erste Schritt
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: infos-cannabis.de, drugcom.de
Stand der Recherche: 7. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Die Fotos im Beitrag stammen von unsplash.



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